Ostfriesland-Handicap

Handicap und Querschnittlähmung in Ostfriesland an der Nordsee

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Barrierefreie, Rollstuhl- und Behindertengerechte Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments, Pensionen und Hotels in Ostfriesland an der Nordsee.

Pilsum - Krummhörn


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Ferienhaus Hof am Turm
Ferienwohnung "Leuchtturm"
Zum Diekskiel 1
26736 Krummhörn-Pilsum
Familie Itzenga
Tel.: 04926 / 473
Fax: 04926 / 473
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 
26736 Krummhörn-PilsumFerienhaus "Hof am Turm
Unser Ferienhaus Hof am Turm in schöner Alleinlage bietet Ihnen einen wunderbaren Blick auf den Deich und den berühmten rot-gelben Pilsumer Leuchtturm. Ein großzügig angelegter Garten lädt zum Entspannen ein und bietet Ihnen auch die Möglichkeit für einen geselligen Abend im Gartenhäuschen oder auf der Terrasse.
Ferienwohnung "Leuchtturm"
Die wundervolle Aussicht auf den Pilsumer Leuchtturm (auch als Otto-Leuchtturm bekannt) gab dieser Ferienwohnung den Namen. Diese fünf Sterne Unterkunft ist rollstuhlgerecht eingerichtet, die 62 m² große Ferienwohnung mit großer Wohnküche, schönem geräumigen Bad und eigener Terrasse bietet alles, was man für einen entspannenden Urlaub braucht.
Ausstattungsmerkmale:
Fünf Sterne mit allem was Sie dafür erwarten dürfen, rollstuhlgerecht, ein Schlafzimmer, Fußbodenheizung, Fernseher und Stereoanlage, Spülmaschine, Waschmaschine, großes Bad, eigene Terrasse.
Barrierefreie Küche mit unterfahrbarer Küchenzeile.
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Schlagzeilen

Antrag auf Kostenübernahme zur Wohnraumanpassung - Beachten Sie bei diesem Antrag, dass alle aufgeführten Positionen als eine Maßnahme
zusammengefasst werden. Die Kostenträger zahlen max. 2553 € als Zuschuss zu den Gesamtkosten. Die Pflegeversicherung leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Die finanziellen Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Betroffenen bemessen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt mindestens 10 Prozent der Maßnahme höchstens jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Sind keine Einnahmen vorhanden, so entfällt der Eigenanteil Wichtig ! Die Baumaßnahmen dürfen nicht beginnen, bevor der Kostenträger den Antrag genehmigt hat. Stellen Sie diesen Antrag also frühzeitig.