Ostfriesland-Handicap

Handicap und Querschnittlähmung in Ostfriesland an der Nordsee

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Rollstuhl-Tourismus
Drucken

Barrierefreie, Rollstuhl- und Behindertengerechte Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments, Pensionen und Hotels in Ostfriesland an der Nordsee.

Nordseeinsel Borkum


landhaus-inselheide
Stern113Stern113Stern113Stern113 Landhaus Inselheide
Ferienhaus Inselkate
26757 Borkum
Kontakt und Vermietung:
Gerhild Haenelt
Kiebitzdelle-Heide 1a
26757 Borkum
Tel.: 04922 / 910300
Fax: 04922 / 990234
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 
26757 Borkum : Ferienhaus Inselkate
Das Landhaus Inselheide liegt in der Nähe des Naturschutzgebietes in ruhiger, sonniger Lage im Südteil der Insel Borkum.
Die Ferienwohnung Inselkate liegt in einem Nebenhaus, Wohnfläche 40 qm, für 2 Personen komfortabel ausgestattet, Wohnzimmer mit integrierter Küchenzeile. Modernes Duschbad, Waschmaschine, W-LAN.
Eigene Terrasse mit Mobiliar, Großer Garten mit Pavillion, Grill, Strandkörben, Sonnenliegen u.s.w.
4 Sterne Komfort
Diese Seite empfehlen !
Ask.com del.icio.us etiketten Facebook Google Myspace Oneview Twitter Webnews Mister Wong Yahoo Yigg
 


Schlagzeilen

Antrag auf Kostenübernahme zur Wohnraumanpassung - Beachten Sie bei diesem Antrag, dass alle aufgeführten Positionen als eine Maßnahme
zusammengefasst werden. Die Kostenträger zahlen max. 2553 € als Zuschuss zu den Gesamtkosten. Die Pflegeversicherung leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Die finanziellen Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Betroffenen bemessen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt mindestens 10 Prozent der Maßnahme höchstens jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Sind keine Einnahmen vorhanden, so entfällt der Eigenanteil Wichtig ! Die Baumaßnahmen dürfen nicht beginnen, bevor der Kostenträger den Antrag genehmigt hat. Stellen Sie diesen Antrag also frühzeitig.