Ostfriesland-Handicap

Handicap und Querschnittlähmung in Ostfriesland an der Nordsee

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Barrierefreie, Rollstuhl- und Behindertengerechte Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments, Pensionen und Hotels in Ostfriesland an der Nordsee.

Neßmersiel


 Ferienhaus Ferien für alle - Neßmersiel
Ferienhaus "Ferien für Alle"
Seeregenpfeiferweg 18
26553 Nessmersiel
Kontakt und Vermietung:
Ute und Holger Speh
Tel.: 06032 / 87086
Fax: 06032 - 87031
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 
26553 Nessmersiel: Ferienhaus "Ferien für Alle"
Freistehendes Ferienhaus mit 85 qm Wohnfläche. Das gesamte Erdgeschoss ist rollstuhlgerecht und ermöglicht Ihnen somit einen barrierefreien Aufenthalt. Es befindet sich hier ein geräumiges Schlafzimmer mit modernem Pflegebett und angrenzendem, behindertengerechtem Duschbad. Alle Türen haben eine Breite von 95 cm. Haustür und Terrassentür sind stufenlos passierbar. Durch die großzügige Aufteilung auch im Wohn-/Essbereich ist hier ein problemloser Aufenthalt für Rollstuhlfahrer möglich.
Im Bad befindet sich eine befahrbare Dusche mit klappbaren Duschsitz (Höhe 48cm) und mehreren Haltegriffen (links in Sitzposition klappbar) um alle Erfordernisse abzudecken. Die Freiräume am Duschsitz betragen links/rechts/vorne 115/30/160cm.
Am WC (Sitzhöhe 44cm) befindet sich links (aus Sitzposition gesehen) ein klappbarer Griff und rechts zwei feste Griffe. Die Freiräume betragen hier links/rechts/vorne 110/35/180cm.
Die Einzelbetten im Schlafzimmer sind auf einer Seite frei anfahrbar und das Pflegebett natürlich von 55 bis 90cm per Fußbetrieb höhenverstellbar.
Ihr Parkplatz befindet sich direkt am Haus.
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Schlagzeilen

Antrag auf Kostenübernahme zur Wohnraumanpassung - Beachten Sie bei diesem Antrag, dass alle aufgeführten Positionen als eine Maßnahme
zusammengefasst werden. Die Kostenträger zahlen max. 2553 € als Zuschuss zu den Gesamtkosten. Die Pflegeversicherung leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Die finanziellen Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Betroffenen bemessen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt mindestens 10 Prozent der Maßnahme höchstens jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Sind keine Einnahmen vorhanden, so entfällt der Eigenanteil Wichtig ! Die Baumaßnahmen dürfen nicht beginnen, bevor der Kostenträger den Antrag genehmigt hat. Stellen Sie diesen Antrag also frühzeitig.