Ostfriesland-Handicap

Handicap und Querschnittlähmung in Ostfriesland an der Nordsee

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Barrierefreie, Rollstuhl- und Behindertengerechte Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments, Pensionen und Hotels in Ostfriesland an der Nordsee.

Carolinensiel


Rollstuhl- und Behindertengerechte Hotelzimmer in Ostfriesland an der Nordsee - Hotel Friesenhus - Carolinensiel
Stern113Stern113Stern113 Nordsee-Hotel Friesenhus
Fam. U. Göken
Am Kurzentrum 12
26409 Carolinensiel
Tel.: 04464 / 94920
Fax : 04464 / 949299
Email : Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 
26409 Carolinensiel Nordsee-Hotel Friesenhus
Behindertenfreundliche, barrierefreie Zimmer.
Das Nordseehotel Friesenhus ***Superior in zentraler, ruhiger Lage im Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel.
Das Hotel Friesenhus verfügt über ebenerdig erreichbare, behindertenfreundliche und barrierfreie Zimmer. Bei der Gestaltung wurde viel Wert darauf gelegt, dass Sie bei uns auch mit einer Behinderung einen entspannten und bequemen Urlaub verbringen können. So sind die Türen der Zimmer und Badezimmer breiter und, wie bei allen Zimmern, ist die Dusche ebenerdig angelegt. Außerdem wurden ausschließlich rutschfeste Fliesen verwendet und WC und Waschbecken an die speziellen Bedürfnisse angepasst. Griffe und Halterungen bieten Ihnen im Badezimmer den nötigen Halt und die Sicherheit. So können Sie einen ganz unbeschwerten Urlaub bei uns verbringen. Damit wir für Sie ein passendes Zimmer reservieren können, rufen Sie bitte an.
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Schlagzeilen

Antrag auf Kostenübernahme zur Wohnraumanpassung - Beachten Sie bei diesem Antrag, dass alle aufgeführten Positionen als eine Maßnahme
zusammengefasst werden. Die Kostenträger zahlen max. 2553 € als Zuschuss zu den Gesamtkosten. Die Pflegeversicherung leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Die finanziellen Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Betroffenen bemessen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt mindestens 10 Prozent der Maßnahme höchstens jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Sind keine Einnahmen vorhanden, so entfällt der Eigenanteil Wichtig ! Die Baumaßnahmen dürfen nicht beginnen, bevor der Kostenträger den Antrag genehmigt hat. Stellen Sie diesen Antrag also frühzeitig.