Ostfriesland-Handicap

Handicap und Querschnittlähmung in Ostfriesland an der Nordsee

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Rollstuhl-Tourismus
Drucken

Barrierefreie, Rollstuhl- und Behindertengerechte Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments, Pensionen und Hotels in Ostfriesland an der Nordsee.

Großefehn


 
Ferienwohnungen 26629 (Großefehn)
 
Rollstuhl- und Behindertengerechte Ferienwohnung - Gulfhof Tjaden
Großefehn Stern113Stern113Stern113Stern113
Gulfhof Tjaden
Speziell für Rollstuhlfahrer haben wir noch ein paar detaillierte Informationen zusammengestellt, damit Sie sich bei uns gleich wie zu Hause fühlen ...
 
Rollstuhl- und Behindertengerechte Ferienwohnung Wirsik in Großefehn
Großefehn
Ferienwohnung Wirsik
In einem 2009 fertiggestelltem Haus erwarten Sie 2 Ferienwohnungen für jeweils 4 bis 6 Personen. Bei der unteren Wohnung wurde auch an behinderte Personen gedacht ...
 
ferienwohnung-fehnblick-web
Großefehn
Ferienwohnung Fehnblick
Unsere Ferienwohnung "Fehnblick", sowie unser Hofgelände ist komplett ebenerdig und auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern ausgerichtet - Überzeugen Sie sich ...

<<< zurück

 
Diese Seite empfehlen !
Ask.com del.icio.us etiketten Facebook Google Myspace Oneview Twitter Webnews Mister Wong Yahoo Yigg
 


Schlagzeilen

Antrag auf Kostenübernahme zur Wohnraumanpassung - Beachten Sie bei diesem Antrag, dass alle aufgeführten Positionen als eine Maßnahme
zusammengefasst werden. Die Kostenträger zahlen max. 2553 € als Zuschuss zu den Gesamtkosten. Die Pflegeversicherung leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Die finanziellen Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Betroffenen bemessen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt mindestens 10 Prozent der Maßnahme höchstens jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Sind keine Einnahmen vorhanden, so entfällt der Eigenanteil Wichtig ! Die Baumaßnahmen dürfen nicht beginnen, bevor der Kostenträger den Antrag genehmigt hat. Stellen Sie diesen Antrag also frühzeitig.