Ostfriesland-Handicap

Handicap und Querschnittlähmung in Ostfriesland an der Nordsee

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Barrierefreie, Rollstuhl- und Behindertengerechte Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments, Pensionen und Hotels in Ostfriesland an der Nordsee.

Norderney


ferienwohnung-lucia
Ferienwohnung Lucia
Südstrasse 4c
26548 Norderney
Kontakt & Vermietung:
Lucia Falk
Bahnholzstrasse 21
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 3413717
Mobil: 0172 / 1543638
Fax: 0611 / 3413718
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
 
26548 Norderney : Ferienwohnung Lucia
Die 50 qm große Erdgeschoss-Wohnung in einem neuen, modernen 3-Parteien-Haus verfügt über einen separaten Eingang. Sie ist komplett ebenerdig und somit barrierefrei begehbar. Zur Ferienwohnung gehören eine 22 m² große Terrasse im eigenen Garten mit Liegewiese.
Die Ferienwohnung verfügt über Parkettboden im Wohn- und Essbereich sowie im Schlafzimmer, Fliesen in Diele, Flur und Bad sowie eine Fußbodenheizung.
Die gute Lage der Ferienwohnung in der ruhigen Südstrasse, nur wenige Minuten vom Deich, von der Surfschule und vom Yachthafen entfernt,  verspricht einen erholsamen und dennoch erlebnisnahen Urlaub. Den Nordstrand, die Strandpromenade, die Fußgängerzone in der Stadt oder den Fährhafen erreichen Sie bequem in kürzester Zeit.
Die Ferienwohnung ist komplett ausgestattet - Sie werden sehen: Da kann der große Koffer zuhause bleiben :-))
Auf unserer Homepage können Sie die umfangreiche Inventarliste einsehen.

 

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Schlagzeilen

Antrag auf Kostenübernahme zur Wohnraumanpassung - Beachten Sie bei diesem Antrag, dass alle aufgeführten Positionen als eine Maßnahme
zusammengefasst werden. Die Kostenträger zahlen max. 2553 € als Zuschuss zu den Gesamtkosten. Die Pflegeversicherung leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Die finanziellen Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Betroffenen bemessen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt mindestens 10 Prozent der Maßnahme höchstens jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Sind keine Einnahmen vorhanden, so entfällt der Eigenanteil Wichtig ! Die Baumaßnahmen dürfen nicht beginnen, bevor der Kostenträger den Antrag genehmigt hat. Stellen Sie diesen Antrag also frühzeitig.