12 Forderungen für eine würdevolle Pflege
I. Vorbemerkung
In Deutschland sind zurzeit mehr als zwei Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Mit zunehmendem Alter wächst das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Derzeit liegt der Anteil der Pflegebedürftigen bei den 70- bis 74-Jährigen bei fünf Prozent, während bei den 85- bis unter 90-Jährigen rund 40 Prozent pflegebedürftig sind. Die Deutschen werden immer älter - Tendenz steigend. Heute geborene Mädchen werden durchschnittlich 81,3 Jahre, neugeborene Jungen 75,6 Jahre alt. 1992 betrug der Anteil der über 60-Jährigen 20,4 Prozent. Prognosen zufolge wird der prozentuale Anteil der über 60-Jährigen im Jahr 2040 bei 33,9 Prozent liegen. Experten schätzen die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2020 bereits auf 2,83 Millionen. Damit wächst der Bedarf an Gesundheits- und Pflegeleistungen. Die derzeit vorhandenen Strukturen zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen werden diesen Bedarf nicht ausreichend decken können. Daher müssen dringend neue Wege gefunden werden, um pflegebedürftigen Menschen heute und in der Zukunft eine umfassende Betreuung zukommen zu lassen. Dies wird auch im Dritten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung festgestellt, den das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung am 3.11.2004 vorgelegt hat.
Die Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei muss den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen höchste Priorität eingeräumt werden.
II. Gesetzgeberische Ziele in der Pflege
Spätestens mit Einführung der sozialen Pflegeversicherung als Pflichtversicherung hat der Staat die Verantwortung für eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung wesentlich mit übernommen. In verschiedenen Gesetzen hat er die Ziele der Pflege festgelegt. 2. So heißt es z.B. in § 2 SGB XI:
„Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.“ § 11 SGB XI bestimmt:„ Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“ Weitere Gesetze wie das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz oder die Novellierung des Heimgesetzes legen Vorgaben für die Pflegeeinrichtungen fest, damit die im SGB XI festgeschriebenen Ziele auch tatsächlich erreicht werden. Auch durch den Erlass eines bundeseinheitlichen Altenpflegegesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die Notwendigkeit gesehen, die Qualität der Ausbildung bundeseinheitlich zu sichern. Weitere Regelungen zur Qualitätssicherung existieren in Form von zahlreichen Verordnungen, Richtlinien, Verträgen und Vereinbarungen. Allesamt dienen sie dem Zweck, eine menschenwürdige Pflege zu gewährleisten.
III. Tatsächliche Situation in der Pflege
Die oben genannten Festschreibungen zur Qualitätssicherung basieren vielfach auf den neuesten Erkenntnissen aus der Pflegeforschung. Leider stehen gesetzgeberischer Anspruch und die Realität in der Pflege nicht im Einklang. Dies zeigt auch der im November 2004 veröffentlichte Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege.
3 Das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz sieht eine Verordnung vor, mit denen Pflegequalität in regelmäßigen zeitlichen Abständen überprüft werden soll und Defizite auch sanktioniert werden können. Diese Verordnung liegt bis heute nicht vor. Der Bundesrat hat einen Entwurf der Bundesregierung im Herbst 2002 abgelehnt. Wegen fehlender Sanktionsmöglichkeiten klagen Angehörige immer wieder darüber, dass es schwierig ist, gegen Missstände in der Pflege vorzugehen. Auch bezüglich der Vorgabe des Heimgesetzes, jede Einrichtung einmal jährlich qualifiziert zu kontrollieren, gibt es erhebliche Defizite. Aufgrund von Personalmangel sind die Heimaufsichten hierzu meist nicht in der Lage.
Trotz hoher gesetzlich festgelegter Qualitätsstandards wird seit vielen Jahren in den Medien verstärkt über Pflegeskandale in Alten- und Pflegeheimen berichtet. Bereits Mitte der 90er Jahre musste der SoVD feststellen, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine wirkungsvolle Lobby brauchen, da kein vorrangiges gesellschaftliches Interesse an dem betroffenen Personenkreis bestand und besteht. 1997 hat der SoVD die Gründung der Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP) initiiert. Zu ihr gehören namhafte Organisationen wie z.B. das Kuratorium Deutsche Altershilfe(KDA), der Deutsche Berufsverband für Altenpflege e.V. und auch anerkannte gerontopsychiatrische Wissenschaftler.
Nach anfänglichen massiven Widerständen konnte die AGP mit Großveranstaltungen in Bonn und in München sowie mit mehreren Pressekonferenzen erreichen, dass die Öffentlichkeit und auch die Politik anerkannte, dass es sich bei Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung gegen bzw. von pflegebedürftigen Menschen in Pflegeheimen nicht um Einzelfälle, sondern um eines der großen sozialpolitischen Probleme in Deutschland handelt. Dennoch hat die Zahl der Berichte über gravierende Missstände nicht abgenommen. Gerade in jüngster Zeit ist wieder eine Reihe von Fällen bekannt geworden. Beispielhaft seien genannt:
- Von 213 kontrollierten Einrichtungen in Thüringen im Frühjahr 2004 waren nach Feststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nur zwei ohne Mängel. 46 Heime wurden wegen großer Defizite in der Pflege abgemahnt. Zwei Einrichtungen kündigte die AOK den Vertrag.
4 Untersuchungsergebnisse des MDK Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 2004 ergaben in einem Teil der Einrichtungen erhebliche strukturelle Mängel. In 31 Prozent der Einrichtungen erfolgte die Behandlungspflege (z. B. Spritzen geben, Wundbehandlungen, Katheter legen) durch Hilfskräfte, obwohl dies allein Fachkräften vorbehalten ist. Pflegerische Defizite bestanden in 71 von 127 Pflegeeinrichtungen(Dekubitus, ausschließliche Sondenernährung, freiheitsentziehende Maßnahmen ohne entsprechende Genehmigung, keine Klingel erreichbar). Erhebliche Defizite bestanden in der Medikamentenversorgung. In 36 Prozent der Pflegeeinrichtungen wurden die Medikamente nicht oder nur teilweise korrekt verabreicht. In 46 Prozent der Einrichtungen war das Verfallsdatum der Arzneimittel überschritten.
- Im Sommer 2004 wurde über eklatante Mängel (wie Wundliegen und Austrocknung) in Pflegeheimen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Schleswig-Holstein berichtet. - Nach einem Bericht von „Report Mainz“ vom 13.09.2004 hat die AOK dem Altenheimträger „pro seniore“ mit der Schließung von Heimen gedroht, weil bei Kontrollen gravierende Missstände entdeckt wurden. Bei einer unangemeldeten Kontrolle im März seien bei allen 15 Einrichtungen von „pro seniore“ in Baden-Württemberg zum Teil schwerwiegende Missstände aufgedeckt worden.
Immer wieder werden auch Fälle von Gewalthandlungen bekannt, die zum Teil sogar zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. So wurde im Herbst 2003 vor dem Landgericht Essen der Fall des „Hauses Charlotte“ in Hattingen verhandelt. Dort wurden zahlreiche Vernachlässigungen von und Gewalthandlungen an Bewohnern durch die Heimleiterin und weitere Personen festgestellt. Das Gericht verhängte hohe Freiheitsstrafen. Dem SoVD liegen vielfache weitere Informationen über Missstände vor. Insbesondere von Pflegekräften und Angehörigen pflegebedürftiger Menschen erhalten wir immer wieder erschreckende Berichte, die bestätigen, dass die oben dargestellten Missstände keine Einzelfälle sind. Auch bei den Pflegenotruftelefonen, die der SoVD in Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingerichtet hat, gehen regelmäßig Hilferufe wegen erheblicher Pflegemissstände ein. Die Hilferufe beziehen sich u. a. auf die rechtswidrige Gabe von Medikamenten und Fesselungen, um pflegebedürftige Menschen ruhig zu stellen, sowie eine unzureichende Versorgung mit Nahrung.



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