Ostfriesland-Handicap

Handicap und Querschnittlähmung in Ostfriesland an der Nordsee

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Medizin
Drucken

Barrierefreie, Rollstuhl- und Behindertengerechte Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments, Pensionen und Hotels in Ostfriesland an der Nordsee.

Norderney


 
duesseldorfer-hof-web
Ferienwohnungen im Düsseldorfer Hof
Bismarckstrasse 4
26548 Norderney
Kontakt & Vermietung:
Dietmar Zehentner
Am Pagenkamp 15
46147 Oberhausen
Tel.: 0208 / 6216405
Fax: 0611 / 3048154
 
26548 Norderney : Ferienwohnungen im Düsseldorfer Hof
Der Name ist Programm: Früher stand an dieser Stelle das Hotel  „Düsseldorfer Hof“. Der Name wurde beibehalten und heute an gleicher Stelle in TOP-Qualität das Appartementhaus „Düsseldorfer Hof“ gebaut; in strandnaher Lage. Der Neubau wurde im Dezember 2009 fertig gestellt.
Wir bieten ein 4-5 Sterne Niveau.
Die 60 qm große rollstuhlgerechte Luxus-Ferienwohnung liegt im Erdgeschoss und ist für 1 - 4 Personen konzipert. Durch die etwas erhöhte Bauweise kann Ihnen niemand in die Loggia schauen. Sie jedoch blicken seitlich auf das Meer und den Nordstrand. Die Ausstattung der Wohnung ist umfangreich, sehr exklusiv und hochwertig.
Das Haus liegt sehr zentral am Strand, die City, die Promenaden, der Nordstrand sind in wenigen Minuten erreichbar.
Zurück

 

Diese Seite empfehlen !
Ask.com del.icio.us etiketten Facebook Google Myspace Oneview Twitter Webnews Mister Wong Yahoo Yigg
 


Schlagzeilen

Antrag auf Kostenübernahme zur Wohnraumanpassung - Beachten Sie bei diesem Antrag, dass alle aufgeführten Positionen als eine Maßnahme
zusammengefasst werden. Die Kostenträger zahlen max. 2553 € als Zuschuss zu den Gesamtkosten. Die Pflegeversicherung leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Die finanziellen Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Betroffenen bemessen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt mindestens 10 Prozent der Maßnahme höchstens jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Sind keine Einnahmen vorhanden, so entfällt der Eigenanteil Wichtig ! Die Baumaßnahmen dürfen nicht beginnen, bevor der Kostenträger den Antrag genehmigt hat. Stellen Sie diesen Antrag also frühzeitig.