Ostfriesland-Handicap

Handicap und Querschnittlähmung in Ostfriesland an der Nordsee

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Klinikverzeichnis

Kliniken - Klinikverzeichnis

Fachkliniken mit Abteilungen für Querschnittgelähmte, Reha-Kliniken, Berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken - Deutschland - Schweiz - Österreich


Merseburger Straße 165
06112 Halle
Tel.: (0345)132-60
Zentrum für Rückenmarkverletzte
Sekretariat: Viola Kalbitz
Tel: 0345/132-6311   Fax: 0345/132-6313
Chefarzt: Dr. med. Klaus Röhl
weitere Info: Qz - Halle

BUK Hamburg
Bergedorfer Strasse 10
21033 Hamburg
Tel: +49 (0)40 7306-0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Querschnittgelähmtenzentrum
Chefarzt: Dr. R. Thietje
Sekretariat Chefarzt:
Tel.: 040 7306-2601
Fax: 040 7306-2620
Sprechstunde (Ambulanz)
montags – freitags
11:00 – 13:00 Uhr

Universitätsklinik
Abteilung für Traumatologie und Rückenmarkverletzte
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum
Telefon: +49(0)234/302-6701
Fax: +49(0)234/302-6704

Friedberger Landstraße 430
60389 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 475-0
Fax: 069 / 475-2221

Ludwig-Guttmann-Str. 13
67071 Ludwigshafen
Tel: +49 ( 621 )  6810-0
Fax: +49 ( 621 ) 6810 - 2600
Abteilung für Querschnittsgelähmte
Fax: +49 ( 6 21 ) 6810 - 2604

Schnarrenbergstr. 95
Friedberger Landstraße 430
60389 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 475-0
Fax: 069 / 475-2221

Prof.-Küntscher-Str. 8
82418 Murnau
Tel. +49 (8841) 48-0
Fax +49 (8841) 48-2600
Abteilung für Rückenmarkverletzte
Sekretariat: Petra Maier
Tel.: +49 (8841) 48-2432
Chefarzt: Dr.Michael Potulski

 
Diese Seite empfehlen !
Ask.com del.icio.us etiketten Facebook Google Myspace Oneview Twitter Webnews Mister Wong Yahoo Yigg
 


Schlagzeilen

Antrag auf Kostenübernahme zur Wohnraumanpassung - Beachten Sie bei diesem Antrag, dass alle aufgeführten Positionen als eine Maßnahme
zusammengefasst werden. Die Kostenträger zahlen max. 2553 € als Zuschuss zu den Gesamtkosten. Die Pflegeversicherung leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Die finanziellen Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Betroffenen bemessen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt mindestens 10 Prozent der Maßnahme höchstens jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Sind keine Einnahmen vorhanden, so entfällt der Eigenanteil Wichtig ! Die Baumaßnahmen dürfen nicht beginnen, bevor der Kostenträger den Antrag genehmigt hat. Stellen Sie diesen Antrag also frühzeitig.