Antrag auf Kostenübernahme zur Wohnraumanpassung - Beachten Sie bei diesem Antrag, dass alle aufgeführten Positionen als eine Maßnahme
zusammengefasst werden. Die Kostenträger zahlen max. 2553 € als Zuschuss zu den Gesamtkosten. Die Pflegeversicherung leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Die finanziellen Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Betroffenen bemessen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt mindestens 10 Prozent der Maßnahme höchstens jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Sind keine Einnahmen vorhanden, so entfällt der Eigenanteil Wichtig ! Die Baumaßnahmen dürfen nicht beginnen, bevor der Kostenträger den Antrag genehmigt hat. Stellen Sie diesen Antrag also frühzeitig.














