Ostfriesland-Handicap

Handicap und Querschnittlähmung in Ostfriesland an der Nordsee

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Barrierefreie, Rollstuhl- und Behindertengerechte Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Apartments, Pensionen und Hotels in Ostfriesland an der Nordsee.

Norderney


 
Rollstuhl- und behindertengerechte Ferienwohnung Sonnentau - Norderney
Ferienwohnung Stern113Stern113Stern113Stern113Stern113
Sonnentau
Emsstrasse 16
26548 Norderney
Kontakt & Vermietung
Christel Vosswinkel
Am Koppelwald 4
64739 Höchst im Odenwald
Tel.: 06163 / 5225
 
26548 Norderney : Ferienwohnung Sonnentau
Haus SonnenDüne - Emsstraße 16 - mit dem Komfort-Appartement Sonnentau mit Wintergarten. Die breiten Türen mit einem Öffnungsmaß von ca 88,5cm ermöglichen ein bequemes Passieren der Räume, das Wellnessbad mit seinem unterfahrbarem Waschbecken, der einfahrbaren Dusche haben die Aufgabe, Gästen, die in ihren Bewegungen eingeschränkt sind, ein Höchstmaß an Komfort zu bieten. Für unsere Gäste haben wir ein barrierefreies Bad mit unterfahrbarem Waschbecken.
Ausstattung: Mobile Haltegriffe, klappbare Armlehne LifeSystem von HEWI, verstellbarer Duschhocker, zurück klappbare Duschwände, elektr. Handtuchtrockner, Fußbodenheizung, Kosmetikspiegel. Dieser Aufgabe schließen sich die Betten in Komforthöhe an, die an Kopf- und Fußteil verstellbar sind. Der Härtegrad der Kaltschaummatratzen ist drei. Der Wintergarten, als Speisezimmer eingerichtet und dessen Wände mit Klinker verkleidet sind, lässt Sie zu jeder Jahreszeit geschützt "im Freien" sitzen, dabei blicken Sie auf die mit Holz belegte Terrasse in den gestalteten Dünengarten. Die Küche verfügt über eine komfortable Vollausstattung.
5 Sterne - Komfort !

 

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Schlagzeilen

Antrag auf Kostenübernahme zur Wohnraumanpassung - Beachten Sie bei diesem Antrag, dass alle aufgeführten Positionen als eine Maßnahme
zusammengefasst werden. Die Kostenträger zahlen max. 2553 € als Zuschuss zu den Gesamtkosten. Die Pflegeversicherung leistet nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger zuständig ist. Die finanziellen Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Betroffenen bemessen. Die Höhe des Eigenanteils beträgt mindestens 10 Prozent der Maßnahme höchstens jedoch 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen. Sind keine Einnahmen vorhanden, so entfällt der Eigenanteil Wichtig ! Die Baumaßnahmen dürfen nicht beginnen, bevor der Kostenträger den Antrag genehmigt hat. Stellen Sie diesen Antrag also frühzeitig.